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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die neue Heizung, obwohl die Firma schon vor der Beantragung begonnen hat?

Frage von Manuel  M. am 20.03.2022 

Ich habe eine Heizung einbauen lassen und BAFA-Förderung beantragt. Die Handwerker haben aber schon vorher angefangen einzubauen. Wir haben auch schon mehrere Anzahlungen geleistet. Offen sind noch 399 Euro. Aber jetzt gibt es folgendes Problem: Mitten in den Arbeiten ist die Firma in die Insolvenz gegangen und konnte die Heizung nicht komplett fertigmachen. Da habe ich 6 Monate einen gesucht, bis es inklusive hydraulischem Abgleich fertiggemacht wird. Jetzt sagt die Firma, die Anforderungen sind verletzt und ich erhalte wohl möglich keine Förderung. Vielleicht können Sie mir irgendwie weiterhelfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hat die ausführende Firma bereits vor der ursprünglichen Beantragung der Fördermittel für die Heizung mit den Arbeiten begonnen, haben Sie die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt. Diese fordern die Beantragung vor Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. In diesem Fall erhalten Sie vermutlich leider keine Förderung.

Haben Sie nach der Beantragung, aber vor der Zusendung des Bewilligungsbescheides mit der Ausführung begonnen, haben Sie grundsätzlich ein Anrecht auf Fördermittel. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass alle technischen Bedingungen erfüllt werden bzw. wurden.

Unser Tipp: Ohne Grund für die Ablehnung ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Experten des BAFA. Die Sachbearbeiter prüfen Ihren Fall individuell und erklären, welche Informationen nachzureichen sind oder warum eine Förderung unter Umständen auch nicht infrage kommt. Ansprechpartner finden Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625.

Erhalten Sie die BAFA-Förderung nicht, steht Ihnen mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine alternative Fördermöglichkeit zur Wahl. Diesen erhalten Sie nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Kosten. Die Fördersumme können Sie verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren von Ihrer Einkommensteuer absetzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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