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Expertenrat

Kann ich die Kosten im BAFA-Förderantrag nachträglich reduzieren?

Frage von Manni S. am 12.11.2022 

Mein Heizungsbauer hat im BAFA-Förderantrag (Einzelmaßnahme, Austausch der Ölheizung gegen Pellet) falscherweise die vollen 120.000,00 € eingetragen statt die geplanten 50.000,00 €. Dadurch ist die weitere BAFA-Förderung für die Dachdämmung und -sanierung in 2022 nun blockiert. Diese sollte noch dieses Jahr begonnen werden. Kann man nun die Fördersumme von 120.000 auf 50.000 reduzieren, damit ich einen weiteren Antrag in 2022 für das Dach stellen kann? Die Heizung ist allerdings bereits bestellt und der Antrag sollte daher nicht storniert werden. Gibt es da eine Änderungsmöglichkeit oder wird dann ein Änderungsdatum wirksam, mit welchem ich meine (im August gesicherte) 45%-Förderung verliere und nur noch die aktuelle 20%-Förderung gültig ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Reduzierung der Kosten ist in einigen Fällen möglich. So können Sie problemlos vor Erhalt des Zuwendungsbescheides sowie spätestens 4 Wochen danach Ihre Kosten anpassen lassen. Möglich ist das über ein formloses und unterschriebenes Schreiben, das Sie im BAFA-Portal einreichen. Sie könnten dann nach Bestätigung der Kostenreduzierung einen neuen Antrag unter Einbindung eines Energieberaters für die Dachdämmung stellen.

Alternativ können Sie auch im genannten Zeitraum bis spätestens 4 Wochen nach Zuwendungsbescheid den vorhandenen Antrag auf beide Maßnahmen Pelletheizung + Dachdämmung ändern lassen. Sie benötigen auch dafür einen Energieberater, der Ihnen für die Dachdämmung eine
Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt, die Sie zusammen mit einem formlosen Schreiben beim Antrag hochladen.

Sollte der Zeitraum schon überschritten sein, bleibt Ihnen für den BAFA-Zuschuss nur, die Förderung für die Dachdämmung im neuen Jahr zu beantragen.

Eine weitere Möglichkeit bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie nachträglich 20 Prozent der Kosten für die Dachdämmung verteilt über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "
Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".


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