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Expertenrat

Können wir Rechnungen bezahlen, bevor die Förderung tatsächlich bestätigt wurde?

Frage von Marielies H. am 02.01.2023 

Wir haben eine BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe beantragt und bereits mit der Maßnahme begonnen, obwohl der Zuwendungsbescheid noch nicht eingetroffen ist. Dürfen auch alle Rechnungen (z. B. für Handwerksbetrieb) vor Eintreffen des Zuwendungsbescheides gezahlt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da Sie nach der Antragstellung mit der Maßnahme beginnen dürfen und die Bearbeitungszeiten beim BAFA aktuell sehr lang sind, gehen wir davon aus, dass Sie Rechnungen auch vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheids bezahlen dürfen. Voraussetzung ist, dass Sie nicht vor der Antragstellung mit der Maßnahme begonnen haben.


Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie in diesem Fall auf eigenes finanzielles Risiko handeln. Lehnt der Fördergeber die Zuschussförderung ab, bleibt Ihnen nachträglich nur der Steuerbonus für die Sanierung. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Maßnahmen an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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