Wir haben eine BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe beantragt und bereits mit der Maßnahme begonnen, obwohl der Zuwendungsbescheid noch nicht eingetroffen ist. Dürfen auch alle Rechnungen (z. B. für Handwerksbetrieb) vor Eintreffen des Zuwendungsbescheides gezahlt werden?
Da Sie nach der Antragstellung mit der Maßnahme beginnen dürfen und die Bearbeitungszeiten beim BAFA aktuell sehr lang sind, gehen wir davon aus, dass Sie Rechnungen auch vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheids bezahlen dürfen. Voraussetzung ist, dass Sie nicht vor der Antragstellung mit der Maßnahme begonnen haben.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie in diesem Fall auf eigenes finanzielles Risiko handeln. Lehnt der Fördergeber die Zuschussförderung ab, bleibt Ihnen nachträglich nur der Steuerbonus für die Sanierung. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Maßnahmen an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt.