Ich habe 2020 für den Austausch der Ölheizung 45 % Fördermittel von der BAFA erhalten. Kann ich für die von mir gezahlten 55 % der Lohnkosten als Handwerkerleistung bei der Einkommensteuer absetzen?
Eine Doppelförderung ist leider ausgeschlossen, sodass Sie die bereits geförderten Handwerkerleistungen nicht noch einmal fördern lassen können. Anders verhält es sich mit Leistungen, die nicht Bestandteil der BAFA-Förderung waren. Für diese können Sie den Steuerbonus in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen, das mit einem Steuerberater zu besprechen.