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Expertenrat

Kann ich die BAFA-Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien mit einem BEG WG Zuschuss kombinieren?

Frage von Kerstin G. am 15.09.2022 

Kann ich bei unserem Neubau (KfW 55) folgende Förderungen miteinander kombinieren: 1. Heizen mit erneuerbaren Energien (bis 31.12.2020) und KfW BEG WG Zuschuss 461 möglich. Was ist in diesem Fall zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über die BAFA-Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien konnten Sie bis zum 31. Dezember 2020 Zuschüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen beantragen. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gasbrennwert- und EE-Hybridheizungen sowie Solarthermieanlagen. Möglich war das sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen.

Mit der BEG WG Förderung (Zuschuss über KfW 461) konnten Sie bis zum 27.07.2022 Fördermittel für den Bau von Effizienzhäusern oder die Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe beantragen.

Beide Förderangebote lassen sich heute nicht mehr beantragen. Sie können kombiniert werden, wenn Sie folgende Punkte beachten:

  • Sie haben die Mittel rechtzeitig beantragt und je einen Zuwendungsbescheid erhalten.
  • Der Bewilligungszeitraum ist noch nicht abgelaufen oder wurde verlängert.
  • Sie rechnen Kosten für ein und dieselbe Maßnahme nicht doppelt ab.
  • Sie verzichten auf die EE-Klasse bei der BEG-WG-Förderung.

Diese Voraussetzungen sollen eine Doppelförderung einzelner Bau- und Sanierungsmaßnahmen ausschließen. Diese wäre nicht zulässig. Ein Beispiel: Haben Sie die BAFA-Heizungsförderung und die BEG WG Förderung mit EE-Klasse beantragt, bekämen Sie in beiden Fällen eine Förderung bzw. einen Bonus für die Heizung. Das wäre nicht zulässig.

Für individuelle Fragen zum Fördervorhaben empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Die Experten des BAFA erreichen Sie dazu über die Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite. Ansprechpartner bei der KfW erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9007.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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