Ich hätte bezüglich der BAFA-Förderung zwei Fragen.
1.) Bei der Verwendungsnachweiserklärung steht bei der Belegliste "Kosten für Wärmeerzeuger". Muss ich dort immer einen Haken setzen (für Anlagekosten UND Nebenkosten), oder nur für die Rechnung der Anlage selbst (Rechnung der Heizfirma)?
2.) In dem Haus waren Einzel-Öl-Öfen, Nachtspeicheröfen und ein alter Heizöltank von 1969. Was damals genau für ein Hersteller und Typ eingebaut war, wissen wir nicht, was soll dann in der Fachunternehmererklärung eingetragen werden? Wir haben die Einzelöfen selber entsorgt und haben nur noch ein Bild des alten Öltanks von 1969.
Angeben können Sie alle Kosten entsprechend des Merkblatts "förderfähige Maßnahmen", die mit einer Rechnung durch einen Fachhandwerksbetrieb nachweisbar sind. Hat die Heizungsfirma die Anlage eingebaut und Nebenarbeiten durchgeführt, ist der entsprechende Haken zu setzen. Andernfalls sind die Nebenkosten anderen Firmen bzw. Rechnungen zuzuordnen. Die Angaben in der Fachunternehmererklärung sind von einem Heizungsbaubetrieb bzw. von der ausführenden Firma zu machen. Ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen, können wir Ihnen dazu aus der Ferne leider keine verlässliche Antwort geben.