Wir hatten eine Förderung für eine Teilsanierung beantragt. Leider ist der Antrag immer noch nicht bearbeitet und der Handwerker ist fertig. Kann man die Rechnung jetzt schon bezahlen? Mir ist klar, dass der Antrag selber noch immer abgelehnt werden kann. Mir geht es jetzt darum, ob es Probleme mit dem Zahlungsdatum geben kann, wenn der Antrag genehmigt wird.
Unserer Auffassung nach dürfen Sie die Rechnungen auf eigenes finanzielles Risiko bezahlen. Denn es ist erlaubt, direkt nach der Antragstellung mit den Arbeiten zu beginnen. Bei den aktuellen Bearbeitungszeiten des BAFA ist es dabei nicht unüblich, dass Maßnahmen vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.
Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.
Bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid, bleibt mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine alternative Fördermöglichkeit, die Sie auch nachträglich nutzen können.