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Expertenrat

Dürfen wir die Rechnung für eine geförderte Sanierung vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides bezahlen?

Frage von Benedikt K. am 13.04.2023 

Wir hatten eine Förderung für eine Teilsanierung beantragt. Leider ist der Antrag immer noch nicht bearbeitet und der Handwerker ist fertig. Kann man die Rechnung jetzt schon bezahlen? Mir ist klar, dass der Antrag selber noch immer abgelehnt werden kann. Mir geht es jetzt darum, ob es Probleme mit dem Zahlungsdatum geben kann, wenn der Antrag genehmigt wird.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unserer Auffassung nach dürfen Sie die Rechnungen auf eigenes finanzielles Risiko bezahlen. Denn es ist erlaubt, direkt nach der Antragstellung mit den Arbeiten zu beginnen. Bei den aktuellen Bearbeitungszeiten des BAFA ist es dabei nicht unüblich, dass Maßnahmen vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.

Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.


Bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid, bleibt mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine alternative Fördermöglichkeit, die Sie auch nachträglich nutzen können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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