Ich habe letzte Woche einen bewilligten BAFA Antrag für eine Biomasseheizung (Hackschnitzelkessel) mit 45 % Förderung schon bekommen. Den ich Ende Dezember 2020 gestellt habe. Kann ich den bewilligten Antrag mit der freigegebenen Fördersumme im Nachhinein noch stornieren und auf den BEG EM Zuschuss für die Biomasseheizung von 2021 wechseln? Der Grund: Mein Hackschnitzelkessel ist besonders emissionsarm und mit der neuen BEG EM Förderung würde ich zusätzlich noch 5 % Innovationsbonus + 5 % iSFP bekommen - insgesamt läge der Fördersatz damit bei bis zu 55 % von nun 60.000 €.
Im vergangenen Jahr war die Rücknahme von bereits gestellten Anträgen mit der Absicht, die Förderung nach den neuen Richtlinien in Anspruch nehmen zu können, nicht zulässig. Wir gehen davon aus, dass das auch bei der Umstellung von der MAP- auf die BEG-Förderung der Fall ist. Auch eine Kombination der bereits bestätigten BAFA-Förderung mit der neuen BEG-EM-Förderung ist für die gleiche Maßnahme nicht möglich. Planen Sie weitere Sanierungsmaßnahmen, können Sie die BEG-Förderung für diese jedoch in Anspruch nehmen.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall von den Experten des BAFA, die den Förderantrag letztlich auch prüfen und freigeben müssen.