Expertenrat

Handelt es sich bei der Mindestinvestitionssumme der BEG-Förderung um 2.000 Euro brutto oder netto?

Frage von Christoph K. am 14.02.2021 

Auf der Förderseite des BAFA steht eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro brutto für die Erneuerung von Fenstern bzw. Haustüren. Auf der Seite zum Antrag müssen jedoch mindestens 2.380 Euro (was 2.000 Euro netto entspräche) eingegeben werden. Mein Energieberater weiß nun selbst nicht, welcher Mindestbetrag (brutto oder netto) gültig ist. Weiß hier ein Experte Genaueres? Das BAFA ist aufgrund Corona absolut nicht telefonisch zu erreichen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 2.000 Euro brutto (einschließlich Mehrwertsteuer). Einzige Ausnahme ist die Heizungsoptimierung, bei der ein Grenzbetrag von 300 Euro brutto zu erreichen ist. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der Ende Dezember veröffentlichten "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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