Wir haben einen Bauunternehmer mit der Sanierung unseres Hauses beauftragt. Darin enthalten ist die Dämmung der Gebäudeaußenhülle (Fenster und Außenwanddämmung). Der Bauunternehmer hat verschiedene Subunternehmer beauftragt. Nachdem wir nun die Rechnungen unseres Bauunternehmers eingereicht haben, verlangt die BAFA Rechnungen von den Subunternehmen, obwohl wir mit diesen gar kein direktes Vertragsverhältnis haben. Ist diese Anfrage so von der BAFA zulässig?
In der Regel ist das zulässig. Denn mit den Rechnungen weisen Sie nach, dass alle Arbeiten geschäftsmäßig und nicht in Eigenregie durchgeführt wurden. Zur Klärung empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.