Ich bin 71 Jahre alt, mir wurde ein Fuß bis zum Knie amputiert. Mein Haus besteht aus 3 Wohnungen. Das Erdgeschoss wird vermietet. Im ersten Geschoss wohne ich und im Obergeschoss wohnt meine Tochter 46 Jahre alt. Im Anbau meines Hauses wohnte mein verstorbene Vater. Das möchte ich Barriefrei umbauen, wegen meiner Amputation. Falle ich unter das KfW Programm 455?
Die Förderung aus dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen kann jeder Hausbesitzer beantragen, unabhängig von gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen.
In der Programmvariante 455 (Zuschuss) werden allerdings nur Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung gefördert. Wenn Sie schreiben, Ihr Haus besteht aus drei Wohnungen, fallen Sie leider aus dem Kreis der förderberichtigten Personen heraus. (Als Wohneinheit betrachtet die KfW abgeschlossene Wohnungen mit eigenem Bad und eigener Küche).
Offen steht Ihnen aber die Förderung aus dem Programm 159 (zinsgünstiger Kredit).
Diese Punkte sind wichtig für die KfW-Förderung: