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Expertenrat

Bekomme ich eine KfW-Förderung für meinen barrierefreien Umbau aus dem Programm 455?

Frage von Ernst S. am 26.11.2014 

Ich bin 71 Jahre alt, mir wurde ein Fuß bis zum Knie amputiert. Mein Haus besteht aus 3 Wohnungen. Das Erdgeschoss wird vermietet. Im ersten Geschoss wohne ich und im Obergeschoss wohnt meine Tochter 46 Jahre alt. Im Anbau meines Hauses wohnte mein verstorbene Vater. Das möchte ich Barriefrei umbauen, wegen meiner Amputation. Falle ich unter das KfW Programm 455?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung aus dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen kann jeder Hausbesitzer beantragen, unabhängig von gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen.

In der Programmvariante 455 (Zuschuss) werden allerdings nur Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung gefördert. Wenn Sie schreiben, Ihr Haus besteht aus drei Wohnungen, fallen Sie leider aus dem Kreis der förderberichtigten Personen heraus. (Als Wohneinheit betrachtet die KfW abgeschlossene Wohnungen mit eigenem Bad und eigener Küche).

Offen steht Ihnen aber die Förderung aus dem Programm 159 (zinsgünstiger Kredit).

Diese Punkte sind wichtig für die KfW-Förderung:

  • Die Förderung muss immer vor dem Umbau beantragt werden
  • Den Umbau sollten Sie mit einem Sachverständigen/Architekten für Barrierearmes Bauen planen. Ansprechpartner finden Sie bei der Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer. Auch die Planungskosten sind förderfähig.
  • Bei der Planung müssen die technischen Mindestvorgaben der KfW eingehalten werden.
  • Vor dem Umbaubeginn beantragen Sie den KfW-Kredit über Ihre Hausbank.
  • Mit dem Umbau starten Sie erst, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW haben
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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