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Expertenrat

Barrierefreies Bad Zuschuss: Was muss ich tun?

Frage von Marlies A. am 05.01.2015 

Barrierefreies Bad Zuschuss: Was muss ich tun?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie einen zinsgünstigen Kredit bzw einen Zuschuss der KfW für den barrierefreien Badumbau beantragen möchten, müssen die Arbeiten von einen Fachunternehmen ausgeführt und die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden. Gefördert werden Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.

Die KfW empfiehlt die Beratung und Planung durch einen Sachverständigen (Architekten/Bauingenieure), Pflicht ist die Einbindung des Sachverständigen aber nur beim Standard Altersgerechtes Haus.

So gehen Sie vor:

  • Lassen Sie sich von einem Sachverständigen bzw Handwerker beraten und planen Sie den Badumbau
  • Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Sanierung direkt bei der KfW. Alle wichtige Formulare finden Sie hier. Den Antrag senden Sie ausgefüllt zusammen mit einer Ausweiskopie an die KfW.
  • Sobald Sie eine Zusage für die Förderung haben, können Sie mit der Sanierung beginnen.
  • Nach Abschluss der Sanierung muss das Fachunternehmen die Einhaltung der Anforderungen bestätigen. Den entsprechenden Vordruck für den Verwendungsnachweis finden Sie auch bei den Formularen.
  • Diesen Verwendungsnachweis senden Sie zusammen mit den Rechnungskopien an die KfW.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt drei Monate nach Prüfung und Anerkennung der eingereichten Unterlagen.
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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