Expertenrat

Gelten die BEG-Änderungen auch für bereits laufende Fördervorhaben?

Frage von Sebastian D. am 20.12.2022 

Ich habe auf Ihrer Seite über die Änderungen der BEG-Förderung gelesen. Gelten diese Änderungen ebenfalls für bereits gestartete Vorhaben (vor 1.1.2023), solange die Rechnungsstellung danach erfolgt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, leider nicht. Die Änderungen, die wir im Beitrag "BEG 2023: Diese Änderungen gibt es bei der Förderung" vorgestellt haben, gelten für Anträge ab dem 01.01.2023. Bei laufenden Fördervorhaben gelten die Bedingungen vom jeweiligen Antragszeitpunkt.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo