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Expertenrat

Wir haben BEG-EM-Förderung für die Heizung und BEG-WG-Förderung mit EE-Klasse beantragt. Wie verhindern wir den Verlust der Förderung?

Frage von Matthias W. am 30.03.2023 

Ich habe eine Frage zu unserem Sanierungsvorhaben, bei der unser Energieberater völlig ahnungslos ist und leider von Anfang an falsch/nicht beraten hat. Wir haben ein unsaniertes Haus Bj. 1956 gekauft und sanieren dieses zum KfW Effizienzhaus 85 EE.

Die Wärmepumpe mit allem drum und dran lassen wir über BAFA-EM über den Heizungsbauer fördern, den Rest über KfW-Programm 461 beantragt Anfang März 2022. Über den Energieberater haben wir bei der KfW eine Sanierung zum EH 85 EE beantragt mit max. 150.000 € förderfähigen Kosten.

Jetzt sind wir fast fertig mit der Umsetzung und auf einmal bin ich darauf gestoßen, dass BAFA und KfW nur unter gewissen Voraussetzungen kombinierbar sind. Das wusste der Energieberater selbst nicht und hat dementsprechend nicht beraten. Offensichtlich ist es so, dass man die EE-Klasse bei der KfW nicht geltend machen kann, wenn man die BAFA-EM Heizung in Anspruch nimmt. Was genau bedeutet das für uns?

Das Haus hat jetzt faktisch die Stufe 85 EE, was uns vom Energieberater bereits bestätigt wurde. Allerdings kann man scheinbar die 5 % Extraförderung auf den KfW-Anteil nicht ansetzen. Bedeutet das dann auch, dass die förderfähige Summe sich auf 120.000 € reduziert wie bei EH 85 üblich? Und auf diese Summe gibt es dann 30 % Förderung?

Vom Energieberater beantragt waren ja 150.000 € mit 35 % Förderung. Was passiert mit diesem Antrag, wenn wir das EH 85 EE zwar faktisch erreicht haben, aber die EE-Klasse nicht ansetzten dürfen? Ist der Antrag dann nichtig und wir erhalten gar keine Förderung?

Es ist beinahe unmöglich, sich im Internet die nötigen Informationen zu beschaffen. Es wäre eine sehr große Hilfe, falls hier jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nutzen sie die BEG-EM-Förderung für die Heizung, können Sie die EE-Klasse bei der BEG-WG-Förderung für die Effizienzhaussanierung leider nicht mehr erhalten. Denn das würde einer Doppelförderung entsprechen und mindestens zur Rückforderung der Zuwendungen führen.

Für den weiteren Verlauf haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise auf die BEG-EE-Förderung verzichten und die BEG-WG-Förderung wie geplant in Anspruch nehmen. Alternativ können Sie auf die EE-Klasse verzichten und dafür die BEG-EM-Förderung für die Heizung behalten. Das hätte allerdings zur Folge, dass der EE-Bonus in Höhe von 5 Prozent wegfällt und die förderbaren Kosten auf 120.000 Euro pro Wohneinheit sinken.

Unser Tipp: Lassen Sie von Ihrem Energieberater prüfen, welche Lösung mit der höchstmöglichen Förderung verbunden ist. Anschließend setzen Sie sich mit Ihrem Fördergeber (BAFA oder KfW) in Verbindung, um den jeweiligen Antrag (BEG-EM für die Heizung oder BEG-WG für die EH-Sanierung) entsprechend anzupassen.

Ob Sie wegen fehlerhafter Beratung Ansprüche geltend machen können, lässt sich ohne weitere Einblicke in den Sachverhalt nicht beurteilen. Daher empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für Baurecht, wenn Sie diese Frage klären möchten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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