Wir wollen eine Doppelhaushälfte zu einem EE Haus 70 sanieren. Den KfW-Kredit 261 haben wir schon bewilligt bekommen. Kann man trotzdem eine BEG-Einzelmaßnahme an der Außenhülle gefördert bekommen? Also z. B. einen Förderantrag für die Außendämmung und den Tausch der Fenster stellen? Natürlich vorausgesetzt, dass wir diese Kosten dann nicht bei der KFW mit anrechnen.
Wenn Sie Aufträge und Kosten eindeutig trennen, ist das möglich. Die KfW hat in früheren Richtlinien aufgeführte Kombinationsverbote (Kumulierung nur in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben) dazu mit einer Mitteilung vom 25.01.2024 aufgehoben. Eine Anpassung der BEG-WG-Richtlinie erfolgte nicht.
In der Mitteilung der Förderbank heißt es: "Die Möglichkeit zur Kombination gilt rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind. Die Neuregelung gilt auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche ein Antrag bereits im Jahr 2023 gestellt wurde."