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Expertenrat

Welche Fördermittel gibt es ab 2021 vom BAFA?

Frage von Joachim H. am 29.12.2020 

Ist schon bekannt, wie die BAFA ab Jahreswechsel im Bestands- und Neubau fördert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ab 2021 gehen viele aktuelle Förderprogramme in die Bundesförderung für effiziente Gebäude über (BEG). Diese ist dann in drei Kategorien verfügbar:


  • BEG EM gibt es für Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie erhalten Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent für Dämmarbeiten sowie den Austausch von Fenstern und Türen. Für den Austausch der Heizung bekommen Sie 20 bis zu 50 Prozent Zuschuss. Wichtig ist, dass es die Förderung nicht im Neubau gibt.
  • BEG WG gibt es für die ganzheitliche Sanierung im Wohnungsbau. Hier bekommen Sie Zuschüsse oder Kredite für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus. Die Konditionen orientieren sich an den aktuellen Förderhöhen. Während das Effizienzhaus 115 bei der Sanierung nicht mehr gefördert wird, bekommen Sie die finanziellen Hilfen auch im Bestand für ein Effizienzhaus 40.
  • BEG NWG entspricht dem BEG WG, gilt allerdings für ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben im Nichtwohnbereich.

Grundsätzlich wird es alle Förderangebote in Zukunft als Zuschuss- und Kreditvariante geben. Ab 01.01.2021 ist zunächst jedoch nur die BEG EM Zuschussförderung verfügbar. Alle übrigen Angebote sollen ab 01.07.2021 erhältlich sein. Bis dahin können Sie die aktuellen KfW-Programme weiterhin nutzen. Wichtig zu wissen: Die Förderung ist in Zukunft immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online zu beantragen. Die Arbeiten muss immer ein Fachbetrieb durchführen.

Weitere Informationen geben wir Ihnen im Beitrag "BEG EM: Details zur BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen 2021"

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