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Expertenrat

Können wir die BEG-Förderung beantragen, obwohl der Kauf noch nicht vollständig abgewickelt ist?

Frage von Dinah W. am 30.01.2021 

Wir erwerben gerade ein Haus, zu dem wir den Schlüssel in ca. einem Monat erhalten werden. Dann soll es direkt mit Bauarbeiten losgehen, die über Einzelmaßnahmen über die BAFA gefördert werden sollen. Nun stehen wir vor dem Problem: Der Fensterbauer benötigt beispielsweise ca. 5 Wochen Vorlauf. Wir müssen ihn also jetzt und nicht erst in einem Monat beauftragen, wenn es keinen Verzug geben soll. Der Antrag bei der BAFA für Einzelmaßnahmen muss allerdings vor der Beauftragung gestellt werden.

Gilt für Einzelmaßnahmen der BAFA auch, dass der Antrag gebäudegebunden und nicht antragstellergebunden ist (so wie das für den iSFB der Fall ist)? Könnten wir den Antrag also jetzt im Namen der bisherigen Besitzer (mit Vollmacht) stellen und die Maßnahmen dann gefördert bekommen?

Ich gehe davon aus, dass die alleinige Unterschrift des Kaufvertrages (ohne vollständige Abwicklung) noch nicht ausreicht, um selbst den Antrag stellen zu können?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Punkt 6.1 der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt, wer Fördermittel beantragen darf. Dazu zählen unter anderem Privatpersonen als Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Die Antragsberechtigung setzt dabei voraus, dass Personen, die nicht selbst Eigentümer sind, eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bzw. eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Eigentümer, die Maßnahme durchführen zu dürfen, nachweisen können. 


Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Fördermittel bereits vor der Abwicklung des Kaufs auf eigenen Namen beantragen können, sofern Sie eine Erklärung des Alteigentümers bekommen.

Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie im Einzelfall jedoch nur von den Experten des BAFA, die Sie dazu unter der Hotline 06196 908-1625 oder per Mail über das Kontaktformular erreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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