Ist eine Dachsanierung mit Dämmung sowie eine Dachbodendämmung an bestimmte Normen und Auflagen gebunden, wie beispielsweise ein konkretes Material, eine Bauweise etc., um letztendlich in den Genuss der 20%igen Zuschussförderung zu kommen?
Ja, Anforderungen beziehen sich hier im Wesentlichen auf den U-Wert - also die energetische Qualität der sanierten Bauteile. Dieser muss bei 0,14 W/m²K oder darunter liegen. Geht es um die Materialien, haben Sie grundsätzlich freie Hand, sofern diese fachgerecht eingebaut werden.
Die 20-prozentige Zuschussförderung bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Haben Sie sich ein Angebot für die Dachdämmung erstellen lassen, benötigen Sie dazu die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. In diesem Zuge bekommen Sie eine TPB-ID (Kennnummer zur technischen Projektbeschreibung), mit der Sie die BEG-Förderung für Dachdämmung und Dachbodendämmung über die Webseite des BAFA beantragen können. Wichtig ist, dass Sie das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigt unser interaktives Förder-eBook!