Ich habe eine Frage bezüglich der BAFA-Einzelmaßnahmen, die seit 02.01.21 gelten. Ich würde gerne mein Dach, Fenster inkl. Haustür und Fassade in Eigenregie Sanieren. Jetzt die Frage: Bekommt man auf die diese Gewerke auf das Material die 20 % Förderung? Mein bester Freund ist Malermeister und würde mich bezüglich der Fassade unterstützen. Mein Schwager ist Dachdecker und würde mich beim Dach unterstützen und zu guter Letzt ist mein Bruder Schreiner und würde mir die Fenster einbauen. Würde ich bei dieser Konstellation die Förderung bekommen?
In diesem Fall ist eine Förderung voraussichtlich nicht möglich. Denn laut Richtlinie fördert das BAFA nur Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Personen bzw. Unternehmen, die auf Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesen gewerblich tätig sind.
Ob in Ihrem speziellen Fall eine Ausnahme besteht, da alle Helfer in einem entsprechenden Gewerk tätig sind, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie hier leider nur von den Beratern des BAFA, die letztlich über die Förderung entscheiden.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.