Wir planen einen Umbau (mit Anbau und Sanierung) des Elternhauses meines Mannes. Im Zuge dessen soll ein Eigentümerwechsel stattfinden und das Haus überschrieben werden. Kann da ein bereits beantragter Förderantrag (Heizung als Einzelmaßnahme) Probleme machen? Antragsteller dann nicht mehr Hausbesitzer!
Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer ist. Auch Mieter oder Pächter können BEG-Fördermittel beantragen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis des Eigentümers vorlegen können. Bleiben die Eltern als Antragsteller weiter im Haus, gehen wir davon aus, dass der Eigentümerwechsel nicht förderschädlich ist. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie hier jedoch nur von den Beratern der KfW oder des BAFAs, die den Fall individuell prüfen. Ansprechpartner erreichen Sie bei der KfW unter der Rufnummer 0800/539-9007 und beim BAFA unter der Rufnummer 06196/908-1625