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Expertenrat

Was passiert mit dem Förderantrag, wenn das Haus zwischenzeitlich den Eigentümer wechselt?

Frage von Judith  F. am 15.02.2022 

Wir planen einen Umbau (mit Anbau und Sanierung) des Elternhauses meines Mannes. Im Zuge dessen soll ein Eigentümerwechsel stattfinden und das Haus überschrieben werden. Kann da ein bereits beantragter Förderantrag (Heizung als Einzelmaßnahme) Probleme machen? Antragsteller dann nicht mehr Hausbesitzer!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer ist. Auch Mieter oder Pächter können BEG-Fördermittel beantragen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis des Eigentümers vorlegen können. Bleiben die Eltern als Antragsteller weiter im Haus, gehen wir davon aus, dass der Eigentümerwechsel nicht förderschädlich ist. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie hier jedoch nur von den Beratern der KfW oder des BAFAs, die den Fall individuell prüfen. Ansprechpartner erreichen Sie bei der KfW unter der Rufnummer 0800/539-9007 und beim BAFA unter der Rufnummer 06196/908-1625

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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