x
Expertenrat

Kann ich als Mitglied einer Erbengemeinschaft Fördermittel für eine Sanierung auch allein beantragen?

Frage von Michael S. am 18.03.2022 

Ich bin Energieberater und habe eine Frage zur Antragstellung bei der BAFA. Folgender Fall: Das betreffende Gebäude ist im Besitz einer Erbengemeinschaft, mein Kunde ist somit nur Teilinhaber. Er möchte gerne einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und anschließend mit Einzelmaßnahmen arbeiten.

Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, den Antrag bzw. den iSFP auf meinen Kunden auszustellen, oder muss hierfür die gesamte Erbengemeinschaft herangezogen werden? Gibt sich das BAFA damit zufrieden, dass der Antragsteller Miteigentümer ist und die Kosten der Sanierung trägt? Leider konnte ich bei dem BAFA mehrmals niemanden erreichen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass Ihr Kunde die Fördermittel auch allein beantragen kann. Denn das könnte er auch dann, wenn er nur Mieter und kein Eigentümer wäre. Voraussetzung wird in diesem Falle eine formlose schriftliche Erlaubnis der Miteigentümer sein, dass Ihr Kunde die Sanierung durchführen darf.

Anders verhält es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Handelt es sich in Ihrem Fall um solch eine rechtliche Konstruktion, dürfen Fördermittel für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nur von der WEG bzw. einem Bevollmächtigtem beantragt werden. Fördermittel für Arbeiten am Sondereigentum beantragen die einzelnen Miteigentümer aber auch hier separat.

Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall leider nur von den Fachberatern des Fördergebers selbst. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/0115 000 (BMWi-Hotline) oder der Rufnummer 06196/908-1625 (BAFA-Hotline). Alternativ steht Ihnen das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite zur Verfügung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo