Ich bin Energieberater und habe eine Frage zur Antragstellung bei der BAFA. Folgender Fall: Das betreffende Gebäude ist im Besitz einer Erbengemeinschaft, mein Kunde ist somit nur Teilinhaber. Er möchte gerne einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und anschließend mit Einzelmaßnahmen arbeiten.
Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, den Antrag bzw. den iSFP auf meinen Kunden auszustellen, oder muss hierfür die gesamte Erbengemeinschaft herangezogen werden? Gibt sich das BAFA damit zufrieden, dass der Antragsteller Miteigentümer ist und die Kosten der Sanierung trägt? Leider konnte ich bei dem BAFA mehrmals niemanden erreichen.
Wir gehen davon aus, dass Ihr Kunde die Fördermittel auch allein beantragen kann. Denn das könnte er auch dann, wenn er nur Mieter und kein Eigentümer wäre. Voraussetzung wird in diesem Falle eine formlose schriftliche Erlaubnis der Miteigentümer sein, dass Ihr Kunde die Sanierung durchführen darf.
Anders verhält es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Handelt es sich in Ihrem Fall um solch eine rechtliche Konstruktion, dürfen Fördermittel für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nur von der WEG bzw. einem Bevollmächtigtem beantragt werden. Fördermittel für Arbeiten am Sondereigentum beantragen die einzelnen Miteigentümer aber auch hier separat.
Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall leider nur von den Fachberatern des Fördergebers selbst. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/0115 000 (BMWi-Hotline) oder der Rufnummer 06196/908-1625 (BAFA-Hotline). Alternativ steht Ihnen das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite zur Verfügung.