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Expertenrat

Kann ich den nicht geförderten Teil der anrechenbaren Kosten einer Sanierung steuerlich geltend machen?

Frage von Inge S. am 17.01.2023 

Ich habe für mein Mietshaus einen genehmigten BAFA-Antrag über 60.000,00€. (Fenster, Gebäudehülle). Reiche ich diese 60.000,00€ über Erhaltungsaufwand bei der Einkommenssteuer ein, bekomme ich wesentlich mehr als über die BAFA.

Frage: Kann ich die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen und die restlichen 48.000,00€ (60.000,00€ - 12.000,00€ Förderung BAFA) über den Erhaltungsaufwand bei der Einkommenssteuer absetzen? Dies wäre finanziell der optimale Fall für mich.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das BEG untersagt die Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes. Da es sich bei den Sanierungskosten in Ihrem Fall um Werbungskosten handelt, ist es voraussichtlich möglich, diese um den Zuschuss gekürzt als Erhaltungsaufwand auch steuerlich geltend zu machen. 


Wir empfehlen, den Sachverhalt mit einem Steuerberater zu besprechen, um nicht förderschädlich zu handeln. Letzteres würde mindestens dazu führen, dass Sie die Förderberechtigung verlieren und eventuell bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzahlen müssen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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