Ich bin Energieberater, befasse mich viel mit Bestand und Sanierung und habe eine Frage zur Definition nach KfW für beheizte Wohngebäude/Nichtwohngebäude.
Wohngebäude: Zum einen gibt es eine Vielzahl von Häusern aus den 20er-50er Jahren, die nicht vollflächig beheizt wurden, sondern z. B. nur die Stube. Weitere Räume wie Bad oder Schlafräume hatten keine Heizung. Wie ist damit umzugehen? Ist das dann beheizt und förderfähig in der Sanierung? Führen hierbei elektrische Einzelraumheizkörper zu beheizten Flächen?
Nichtwohngebäude: Wie ist mit einem alten Stall/Halle/Scheune umzugehen, die seit mehreren Jahrzehnten zu Werkstätten umgenutzt wurden. Was zählt hier, vor allem, wenn auch diese Nichtwohnflächen mit z.B. Elektroheizkörper oder Gasheizkörper beheizt wurden? Oder geht es um Zentralheizung?
Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper oder Außenwandheizer, handelt es sich in aller Regel um beheizte Räume bzw. Gebäude.
Bei der Definition hält sich die KfW dabei an das GEG. In § 2 ist dabei geregelt, welche Gebäude als beheizt gelten. Ausgenommen sind demnach:
Unter Punkt 1.08 der technischen FAQ zur Effizienzhausförderung ist außerdem zu lesen: "Als unbeheizt oder auch ungekühlt sind dabei auch solche Gebäude zu betrachten, die nach § 2 Absatz 2 GEG bisher nicht in den Geltungsbereich des GEG gefallen waren"
Neben den oben genannten Gebäuden zählen dazu auch:
Bei einzelnen Räumen ist etwas genauer hinzusehen. Sind hier Heizflächen installiert, die eine Beheizung auf normale Innenraumtemperaturen erlauben, ist der Raum als beheizter Raum zu betrachten. (siehe 2.15 technische FAQ KfW).