In einem EFH ist eine Gaszentralanlage eingebaut. Zusätzlich ist noch ein Raumheizer mit Flachfeuerung, handbeschickt (Einzelofen mit 9 kW) im Wohnzimmer vorhanden. Kann ich den Einzelofen bei der Berechnung (Effizienzhaus) anwenden.
Den Kaminofen können Sie nur dann berücksichtigen, wenn im Aufstellraum keine weiteren Heizflächen installiert sind. Die Bilanzierung erfolgt dabei auf Grundlage der Nutzflächen, die beide Systeme mit Wärme versorgen.
Anders verhält es sich bei Öfen mit Wassertasche sowie automatisch beschickten Pelletöfen mit Tagesspeicher - diese dürfen Sie zu 10 Prozent anrechnen. Nachlesen können Sie das in der Liste der technischen FAQ zur BEG-Förderung unter Punkt 9.12 und 9.10.