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Expertenrat

Darf ein Energieberater die Bescheinigung für den Steuerbonus für die Sanierung ausstellen?

Frage von Nils R. am 27.05.2024 

Im Zuge einer Wohngebäudesanierung haben wir die kompletten Heizkörper und -leitungen austauschen lassen. Die Heizungsanlage ist unverändert. Nach Abschluss der Arbeiten soll noch ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Bei der Frage nach einer Bescheinigung nach §35c EStG hat unser Heizungsbauer auf einen Energieberater verwiesen. Liegt er damit richtig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Musterbescheinigung (Vorlage als pdf) ist eigentlich von Ihrem Heizungsbauer auszufüllen. Weigert sich dieser, kann aber auch ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste das Formular ausfüllen. Nachlesen können Sie das im § 35c des EStG sowie in § 2 der EnSanMV. In ersterem heißt es: "Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung nach Absatz 7 dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind."

Die EnSanMV bezieht sich wie folgt darauf: "Die Voraussetzungen nach § 35c Absatz 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes erfüllen zudem Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes, sofern
1. die energetische Maßnahme durch ein Fachunternehmen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 ausgeführt wird,
2. die Maßnahme dem Gewerk dieses Unternehmens zugehörig ist und
3. die Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes durch das Unternehmen oder den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme betraut worden ist."

Das heißt: Der Energieberater darf das Dokument nur ausfüllen, wenn er mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme betraut worden ist.

Neben der ausgefüllten Musterbescheinigung für den Steuerbonus für die Sanierung benötigen Sie von Ihrem Fachhandwerker außerdem das Bestätigungsformular für Einzelmaßnahmen des Spitzenverbands der Gebäudetechnik VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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