Wenn ich 2022 einen neuen Öl-Heizkessel Brennwerttechnik einbauen lasse, welchen Bestandsschutz habe ich dann auf welcher gesetzlichen Grundlage? (Zurzeit läuft ein Öl-Niedertemp.-Kessel von 1992.) Erdgas ist nicht möglich, Flüssiggasumbau oder Wärmepumpen wäre für mich als 70-Jähriger völlig unrentabel. Meine Photovoltaikanlage deckt nur den täglichen Strombedarf. Ich muss bald zu einer Entscheidung kommen, da der Austausch der Öltanks fällig wird.
Aus aktueller Perspektive können Sie das Vorhaben umsetzen. Es gelten zwar Einschränkungen beim Einbau neuer Ölheizungen, diese kommen aber erst ab 2025 zum Tragen. Außerdem beziehen sich diese dann auf neue Kessel. Aktuell ist es so, dass Sie selbst 30 Jahre alte Standardkessel nicht austauschen müssen, wenn Sie seit 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus leben.