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Expertenrat

Lässt sich der im GEG geforderte Anteil erneuerbarer Energien auch mit Biogas erfüllen?

Frage von Ramsi K. am 04.02.2023 

Gern würde ich Ihre Meinung zu folgenden Gedanken "hören". Thema: Der bessere Weg, die vorgeschriebenen Anteile aus erneuerbaren Energien zu realisieren.

Beim Austausch einer alten Gasheizung gegen eine moderne Brennwert-Heizung schreibt das GEG folgende Anteile aus erneuerbaren Energien vor:
1) 15 % bei Austausch in 2023 und
2) 65 % bei Austausch in 2024.

Diese Vorgaben zu erfüllen bedeuten nicht nur erhebliche Kosten, sondern können an deren Machbarkeit scheitern. Oft ist der Einbau einer Wärmepumpe – z.B. in Reihenhäusern - schwierig oder gar nicht machbar (Vorschrift für Abstände zu Nachbarn nicht einzuhalten). Außerdem bringt jede zusätzliche Wärmequelle zusätzliche Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Das Gesetz berücksichtigt die Machbarkeit und Realitäten vor Ort nicht.

Ferner: Wie soll kontrolliert und garantiert werden, dass die Maßnahmen tatsächlich und auf Dauer die geforderten 15 % oder 65 % erbringen? Die tatsächliche Leistung einer Wärmepumpe im Garten oder der solarthermischen Module auf dem Dach hängen stark von Wetter, Sonne und Außentemperatur ab.

Der bessere Weg: Es wäre zielführender und sinnvoller, wenn der Gesetzgeber den Gaslieferanten die Erfüllung der Vorgaben auferlegte und die Beimischung von 15 % bzw. 65 % Biogas aus erneuerbaren Energien vorschriebe, anstatt Millionen von Haushalten zu den unterschiedlichsten Maßnahmen zu zwingen und zu überfordern. Und: Der Staat würde die vielen Milliarden Fördergelder für einzelne Maßnahmen einsparen und könnte diese stattdessen zur Förderung der Produktion von Biogas einsetzen. Diese Beimischungen "an der Quelle" können bei Bedarf jederzeit leicht an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. So wäre die Einhaltung der Vorgaben automatisch und flächendeckend gewährleistet und auch leichter kontrollierbar.

Und noch ein Vorteil läge darin: All diejenigen, die ihre Gasheizung nicht austauschen müssen, würden ebenfalls Gas mit dem geforderten Anteil aus erneuerbaren Energien verwenden, d. h. alle Gasheizungen in Deutschland. Der gewollte Effekt für die Umwelt wäre weit höher.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Deutschlandweit gibt es aktuell keine Pflicht, bei einem Heizungstausch in nicht öffentlichen Gebäuden auf erneuerbare Energien zu setzen. Lediglich einzelne Bundesländer, darunter Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, fordern das in landeseigenen Gesetzen. Die EE-Pflicht für 2024 ist geplant - rechtlich verbindliche Grundlagen dafür wurden bisher jedoch noch nicht geschafften. Welche Erfüllungsoptionen und Ausnahmen es gibt, lässt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen.

Der Einsatz von Biogas ist eine interessante Alternative und auch heute im GEG als regenerativer Energieträger zugelassen (§ 40 GEG). Der flächendeckende Einsatz bringt jedoch einige Nachteile mit sich. Zum einen entstehen bei der Förderung, Herstellung und Verteilung CO2-Emissionen. Es entstehen problematische Stoffe, die unter keinen Umständen in die Umwelt gelangen dürfen und die Kapazitäten der Biogasgewinnung sind stark begrenzt. Wichtig ist vor allem der letzte Punkt. Denn Biogas entsteht neben Abfallprodukten überwiegend aus Energiepflanzen wie Mais. Würden Landwirte die gedeckelten Anbauflächen dafür stark ausbauen, ginge das zulasten anderer Erzeugnisse - vor allem Lebensmittel.

Grundsätzlich haben Sie eine gute Idee. Praktisch umsetzen lässt sich diese vermutlich jedoch nicht ohne Weiteres. Es bleibt abzuwarten, wie der Staat die gesetzlichen Bestimmungen ausformuliert. In einigen Bundesländern ist es zum Beispiel möglich, Ersatzmaßnahmen wie eine bessere Dämmung zu ergreifen oder den Strom einer Photovoltaikanlagen anrechnen zu lassen. Auch Härtefall-Regelungen und Ausnahmen sind Bestandteil des GEG, die bei technischen oder wirtschaftlichen Herausforderungen greifen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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