Ich will ein KfW55-Haus bauen. Anstelle der zentralen WRG-Lüftungsanlage soll allerdings nur ein dezentrales Marley-Abluftgerät im Bad installiert werden. Welchen Wert muss der Blower-Door-Test später ergeben?
Badlüfter können den erforderlichen Mindestluftvolumenstrom im Haus nicht selbst sicherstellen. Sie gelten daher nicht als raumlufttechnische Anlage im Sinne der EnEV (Vgl. Teil 20 Nr. 6 der Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung des DIBt). Aus diesem Grund gelten in Bezug auf den Nachweis der Luftdichtheit die Anforderungen für Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen. Nach Anlage 4 der EnEV ist somit ein Grenzwert von 3,0 1/h zu erreichen.