x
Expertenrat

Muss mein Vermieter die CO2-Steuer übernehmen, wenn wir selbst Heizöl bestellen?

Frage von Ursula  H. am 17.12.2022 

Wir wohnen in einem Altbau und heizen mit Öl. Es gibt allerdings keine Zentralheizung, sondern einzelne Ölöfen in 3 Zimmern. Wir haben eine 5-Z KDB Wohnung (109 qm) im Erdgeschoss. Die Rückseite des Hauses ist nur Backstein, von innen ist auch keine Isolierung, die Fenster sind aus den frühen 80er Jahren. Die Wände zum Treppenhaus sind zu einem großen Teil nur Pressspannplatten mit Tapete drauf. Die Hauseingangstüre schließt nicht richtig und ist aus den 60er Jahren. Die Kellerdecke besteht aus Bimssteim und ist nicht gedämmt. Die Zimmerdecken bestehen aus Holz.

In den Räumen wird es nur sehr schwer warm und wir haben alleine im letzten Winter (der ja sehr mild war) über 3.000 Liter Heizöl gebraucht. Dieses müssen wir als Mieter selbst bestellen und bezahlen. Wie verhält es sich jetzt mit dem neuen Gesetz zum Thema Co2. Wie kann ich meinen Vermieter da in Anspruch nehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch wenn der energetische Zustand vermutlich nicht hoch ist, besteht hier aller Voraussicht nach keine Sanierungspflicht. Ihr Vermieter ist jedoch dazu verpflichtet, die CO2-Abgaben anteilig zu übernehmen. Kaufen Sie den Brennstoff selbst, müssen Sie hier leider auch selbst tätig werden.

Dazu benötigen Sie die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoffmenge in kWh (Verbrauchte Menge in Liter x 9,8 kWh/Liter). Das Ergebnis multiplizieren Sie mit dem Emissionsfaktor (0,266 kg/kWh für Heizöl), bevor Sie alles durch die Wohnfläche dividieren. Sie erhalten den CO2-Ausstoß pro m², den Sie mit den entsprechenden CO2-Kosten multiplizieren. Letztere finden Sie in der Rechnung des Lieferanten.

Welchen Anteil der CO2-Kosten Ihr Vermieter übernehmen muss, hängt von der Effizienz Ihres Gebäudes ab. Der Gesetzgeber hat dazu ein 10-Stufenmodell eingeführt, das in der Anlage zum Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten enthalten ist.

Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind in § 6 Abschnitt 2 des Gesetzes geregelt. Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen auch im Beitrag "Update: Mieter und Vermieter teilen CO2-Preis ab 2023" zusammengestellt.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo