Ich hätte eine generelle Frage bezüglich Dachgauben. Wenn die bestehenden Gauben vergrößert werden und nun auf jeden Fall größer 10 % der gesamten Dachfläche sind, muss die restliche Dachfläche gem. GEG Anforderungen dann auch zwingend saniert werden? Oder ist die Gaube als separates Bauteil zu betrachten und es ergeben sich keine Anforderungen an die Dachfläche?
Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten dann jedoch nicht für das gesamte Dach, sondern nur für die tatsächlich veränderten Bauteile. In Ihrem Fall heißt das: Wenn Sie mehr als 10 Prozent der Dachfläche verändern, müssen Sie für die veränderten Bauteile (hier die Dachgauben) die GEG-Vorgaben einhalten. Das übrige Dach müssen Sie aber nicht dämmen.