Im letzten Jahr haben wir Teile unserer obersten Geschossdecke mit 20 cm Klemmfilz gedämmt. In der weiteren Planung haben wir uns nun für eine zentrale Lüftungsanlage entschieden, die über den darüberliegenden Spitzboden alle Räume versorgen kann.
Da wir das Dach sowieso neu decken lassen wollen, würden wir die geringen Mehrkosten für die Dämmung (16 bis 18 cm) in der Dachfläche ebenfalls investieren. Leider erreichen wir weder mit der Dachfläche noch mit der obersten Geschossdecke die U-Werte, um förderfähig zu werden.
Zusammen jedoch erzeugen sie sicherlich eine perfekte Dämmung der darunterliegenden Räume, die über die einzelnen U-Wert-Forderungen weit hinausgehen dürften. Besteht die Möglichkeit, dass meine Kombination aus leicht geneigtem Dach (20°) und oberster Geschossdecke als ein Bauteil in der Förderung gewertet werden kann?
Das ist aller Voraussicht nach nicht der Fall. Um ein Bauteil handelt es sich nur, wenn es eine geschlossene Konstruktion gibt. Also zum Beispiel dann, wenn Sie den Zwischenraum mit einblasfähigen Dämmstoffen ausfüllen. Ob das in Ihrem Fall technisch möglich ist, lässt sich aus der Ferne leider nicht fundiert beurteilen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region.
Erfüllen Sie mit der Einblasdämmung die Vorgaben zur Förderung der Dachdämmung, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's", wie Sie diese richtig beantragen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.