Wir haben ein ungedämmtes Dachgeschoß auf unserer eigengenutzten Doppelhaushälfte (Baujahr 1986). Durch eine Dachaufstockung möchten wir Wohnraum schaffen und das Dach nach den neuesten Energievorschriften ausführen lassen.
Welches KfW-Programm kann hier beantragt werden?
Wenn durch einen Dachausbau oder eine Dachaufstockung neuer Wohnraum geschaffen wird, der kleiner als 50 Quadratmeter ist, kann eine KfW-Förderung beantragt werden. In Frage kommt dafür das Programm Energieeffizient Sanieren ( Kredit - Programmnummer 151 - oder Zuschuss - Programmnummer 430). Voraussetzung ist, dass vorher ein sachverständiger Energieberater die technischen Vorgaben prüft.
Vielen Dank für Ihre Information bezüglich der Dachaufstockung. Die entscheidende Frage ist jetzt aber, wie der neu geschaffene Wohnraum bewertet wird. Das alte Dach hatte wegen der Satteldachform einen Wohnraum von circa 53 Quadratmetern vorzuweisen, infolge der geplanten Dachaufstockung kann der Wohnraum mit 80 Quadratmetern genutzt werden.
Trifft dann hier die Abgrenzung kleiner 50 Quadratmeter zu?
Bei der Bewertung zählt der Wohnraum, der entsteht - also die zusätzliche Wohnfläche nach der Sanierung. Wenn Sie also 80 Quadratmeter Wohnraum neu schaffen, kommt die genannte KfW-Förderung leider nicht in Frage.
Neu geschaffen wird nur eine Wohnfläche von 30 Quadratmetern, da zwar die Grundfläche des Dachgeschosses gleich bleibt, aber durch die geänderte Dachform (Pultdach anstatt Satteldach) die Grundfläche nun komplett als Wohnfläche anzusetzen ist.