Sofern ein Dachausbau ohne neue Heizungsanlage erfolgt, also der Anschluss an die bestehende Anlage erfolgt, müssen dann die entsprechenden Anforderungen der EnEV für das komplette Haus angewandt werden oder gilt dies nur für den Dachbereich?
Die Vorgaben der EnEV gelten immer nur für das jeweilige Bauteil, das saniert wird. Im Falle eines Dachausbaus also für die betroffenen Dachflächen, Giebelwände etc. Das restliche Haus ist davon nicht betroffen.