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Expertenrat

Müssen sich die übrigen Eigentümer der Eigentümergemeinschaft an den Kosten des Dachausbaus beteiligen?

Frage von Sanel C. am 25.05.2023 

Ich bin am überlegen, mir einen Dachboden zu kaufen. Dieser Dachboden soll dann zu 2 Dachgeschosswohnungen ausgebaut werden. In dem Haus sind aktuell 3 Wohnungen und mit den Dachwohnungen wären es 5 Wohneinheiten.

Nun meine Frage: Das Haus ist vom Baujahr 1966 und der Dachboden ist von innen nicht gedämmt. Ich würde 2 Dachgauben ausbauen und den Dachboden von innen komplett dämmen. Habe ich die Chance, die Dämmkosten durch die anderen 3 Eigentümer des Hauses zu teilen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum. Über dieses dürfen alle Miteigentümer bestimmen. Planen Sie, den Ausbau allein durchzuführen, tragen Sie in aller Regel auch die Kosten allein. Unter Umständen kommt eine Förderung der Maßnahme infrage. Da es Ihrer Beschreibung zur Folge um das Schaffen von neuem Wohnraum in vormals nicht beheizten Bereichen geht, ist nur die Neubau-Förderung als Effizienzhaus möglich.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Experten für WEG-Recht zu prüfen und die Hausgemeinschaft möglichst früh in Ihre Überlegungen einzubeziehen. Ohne Kenntnis der vertraglichen Grundlagen ist eine verbindliche Aussage aus der Ferne leider nicht möglich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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