Expertenrat

Ich möchte die oberste Geschossdecke dämmen und die Sparren zum Dach mit Spanplatten verkleiden. Wie gehe ich mit der bestehenden Dämmung um?

Frage von V. T. am 30.09.2026 

Ich plane, eine obere Geschossdecke (Dachboden, Stahlbeton und Estrich) mit Holzfaserdämmplatten plus begehbaren Spanplatten zu dämmen. Der Dachboden dient als Abstellraum. Die alte 70er-Jahre-Zwischensparrendämmung fällt nach und nach aus den Fächern und ich wüsste gern, ob ich die neu fixieren oder entfernen sollte. Falls sie drin bleiben sollte, ist eine vollständige Verblendung mit Spanplatten bedenklich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Indem Sie die oberste Geschossdecke fachgerecht dämmen, verliert die Zwischensparrendämmung weitestgehend an Bedeutung für den Wohnraum. Sie können die Dämmung daher theoretisch entfernen. Ist sie im Grunde noch intakt und muss nur fixiert werden, können Sie die Dämmung im Gefach belassen, um den Wärmeeintrag im Sommer zu verlangsamen. Aber Achtung: Mineralwolle aus den 70er-Jahren sollten Sie nicht ohne weiteres wieder einbauen, da diese krebserregende Mineralfasern beinhalten kann. Tragen Sie daher Schutzkleidung und lassen Sie das Material im Zweifel prüfen.

Ob eine vollständige Verkleidung der Dachschrägen mit Span- oder OSB-Platten ohne Weiteres möglich ist, lässt sich ohne genaue Kenntnis vom weiteren Dachaufbau nicht fundiert beurteilen. Wir empfehlen daher, das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Diesen benötigen Sie ohnehin, wenn Sie auch eine Förderung für die Dachdämmung beantragen möchten.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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