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Expertenrat

Wie stark muss die Dämmung der obersten Geschossdecke nach EnEV sein?

Frage von Sigrid H. am 03.01.2017 

Wir dämmen gerade die oberste Geschossdecke unseres Hauses (Baujahr 1961). Wie haben jetzt 11 cm starke Styroporplatten ausgelegt und fragen uns, ob das reicht. Wie berechne ich die Dicke der Auflage, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die EnEV fordert für die Dämmung der obersten Geschossdecke einen U-Wert von 0,24 W/m²K. Welche Dämmstärke dafür benötigt wird, hängt vom Aufbau der Decke und der Qualität des eingesetzten Materials ab. Verwenden Sie Styroporplatten der Wärmeleitgruppe 035, wird eine Dämmstärke von etwa 14 cm benötigt.

Nachrechnen können Sie das zum Beispiel auf www.u-Wert.net.

Die Dämmung der obersten Geschossdecke kann von der KfW gefördert werden. Auch bei Eigenleistung erhalten Sie dabei 10 Prozent der Materialkosten. Wichtig zu wissen ist, dass die Maßnahme vor Beginn der Arbeiten mit einem Energieberater beantragt werden müssen und der Berater die ordnungsgemäße Durchführung formlos bestätigt.

Einen Experten finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche oder der Energie-Effizienz-Experten-Liste- der KfW.

Weitere Information zur Förderung gibt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für die Dachbodendämmung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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