x
Expertenrat

Ist die Dachbodendämmung Pflicht, wenn sich die Maßnahme erst in 28 Jahren amortisiert?

Frage von Dino A. am 06.02.2019 

Wir wohnen im obersten Geschoss in einem Mehrfamilienhaus von einzelnen Eigentümern. Weder Dachboden noch oberste Geschossdecke sind gedämmt und es wurde fachmännisch festgestellt, dass der Mindestwärmeschutz der obersten Geschossdecke gemäß EnEV 2014 nicht ausreichend ist. Laut unserem Verwalter und gemäß § 10
Absatz V der EnEV kann die Dachbodendämmung unterbleiben, wenn “[...] die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."

Könnten Sie mir bitte erklären:
1. Wie berechnet man die Einsparungen in einem Mehrfamilienhaus?
2. Wie viel Zeit genau ist „angemessener Frist“?

Um konkret zu werden: Der Verwalter hat ein paar Angebote eingeholt. Wenn man mit einer sehr optimistischen Heizkosteneinsparung von 30 % rechnet, amortisiert sich die Maßnahme nach 30 Jahren. Wenn das so ist, warum das Gesetz? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die "angemessene Frist" ist in der EnEV nicht weiter definiert. Während in der Rechtssprechung mehrmals ein Zeitraum von 10 Jahren angegeben wurde, können die Länder grundsätzlich frei entscheiden, wie sie mit dem Punkt umgehen. Denn der Vollzug der EnEV ist Ländersache. Eigentümer können bei der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland eine Befreiung von der Nachrüstpflicht beantragen. Diese muss dann eine Berechnung zur Wirtschaftlichkeit enthalten, wobei Experten die anfallenden Kosten mit den möglichen Einsparungen vergleichen. Letztere ergeben sich aus der Differenz der Wärmeverluste der Decke im aktuellen und im gedämmten Zustand.

Grundsätzlich ist die Dämmung der obersten Geschossdecke sinnvoll. Denn sie ist vergleichsweise günstig und geht mit hohen Einsparungen einher. Daher auch das Gesetz. Abhängig von der baulichen Situation kann sich das im Einzelfall auch anders darstellen. So kann ein höherer Aufwand zu steigenden Kosten führen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Dach/Dachboden

 

Newsletter-Abo