x
Expertenrat

Muss ich bei der Dämmung des Spitzbodens auch die Dachschrägen dämmen, die bis ins erste OG reichen?

Frage von Angie K. am 10.11.2014 

Ich habe eine Frage hinsichtlich der gesetzlichen Dämmung der obersten Geschossdecke. Bei meinem Haus reicht das Schrägdach in das erste OG. Darüber befindet sich ein begehbarer Spitzboden. Die Nachrüstung der obersten Geschossdecke wäre auf Grund des leer stehenden Spitzbodens kein Problem, allerdings habe ich ein Problem mit den Schrägen im ersten OG. Muss ich diese denn auch isolieren, oder reicht der Boden des Spitzbodens? Eine Zwischensparrenisolierung wäre meiner Ansicht nach absolut unwirtschaftlich, da ich hierfür das komplette Dach erneuern müsste (inkl.  Balkenaufdopplung).

Antwort von Andreas Skrypietz von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)  

Die EnEV ist in diesem Punkt einigermaßen verständlich. Nach Abschnitt 3 §10 müssen Eigentümer von Wohngebäuden dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Damit reicht es aus, die oberste Geschossdecke zu dämmen, auch wenn dann die Dachschrägen über dem Wohnraum eine schlechtere Dämmung aufweisen.

Aber auch im Falle einer nachträglichen Dämmung der Dachschrägen über dem Wohnraum müssen Sie nach EnEV nicht zwangsläufig die Sparren aufdoppeln. Denn in der Anlage 3 Punkt 4 heißt es: "Wird bei Maßnahmen der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Beplankung oder der Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ=0,035 W/(mk)) eingebaut wird."

Eine Dämmung der Dachschrägen über dem Wohnraum empfiehlt sich, wenn Sie ohnehin an das Dach müssen, als Extramaßnahme macht es keinen Sinn.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo