Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 1974 errichteten, 12 Parteien Haus. Meine Wohnung grenzt nach oben hin am Dachgeschoss, das nicht Wärmegedämmt ist. Weder der Boden, noch die Decke. Auf der Eigentümerversammlung hatte ich das Thema angeproschen und natürlich sehr viel Gegenwind von den anderen Eigentümern bekommen. Sie wären nicht einverstanden den Speicherboden zu Dämmen und selbst wenn ich es auf meine Kosten machen würde, würden Sie nicht zustimmen da die Dämmmatten "so dick sind dass man sich im Speicher nicht mehr bewegen kann".
Was sagen Sie zu diesem Thema? Ich würde meine Wohnung nach oben gerne Dämmen und zwar im Speicher, nicht in meiner Wohnung. Der Speicher ist begehbar und wird von einigen Mietern im Haus zum Trocknen von Wäsche verwendet.
Habe ich einen Chance die Dämmkosten auf die Hausgemeinschaft umzulegen oder zumindest ein Druckmittel für die Zustimmung zur Dämmung auf meine Kosten?
Aufgrund des Baujahres Ihres Hauses besteht vermutlich keine Pflicht zur Dachbodendämmung, so dass dieses „Druckmittel“ wohl leider ausscheidet. Um die Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV zu erfüllen, sind je nach Deckenkonstruktion und Dämmstoff in der Regel 14 bis 16 cm dicke Dämmplatten nötig. Wäre die Raumhöhe im Speicher dann nicht mehr ausreichend? Begehbar könnte der Dachboden auch nach der Dämmung bleiben, wenn druckfeste Dämmplatten verlegt werden. Was die Zustimmung der anderen Eigentümer angeht wird Ihnen vermutlich allerdings leider nichts anderes übrig bleiben, als weiterhin Überzeugungsarbeit zu leisten.