Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, sind aber Eigentumswohnungen. Die Verwalterin besteht darauf, dass die Trittfläche vom Dachboden gedämmt werden muss. Das Haus ist schon 1958 gebaut worden. Ist das Pflicht oder nicht?
In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist eine Pflicht zur Nachrüstung der Dachbodendämmung vorgeschrieben.
Ob diese Pflicht auch bei Ihrem Haus greift, können wir ohne Weiteres nicht beantworten. Wenn bei Ihnen der Dachboden unbeheizt ist, muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden (also die Trittfläche vom Dachboden). Das gilt allerdings nur, wenn weder das Dach noch die oberste Geschossdecke gedämmt sind und auch beide nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen. Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert. Ob das bei Ihrem Haus der Fall ist, kann Ihnen letztendlich nur ein Energieberater mit Kenntnis der Bausubstanz beantworten.