Ich benötige eine Auskunft darüber, ob ich verpflichtet bin, den Dachboden zu dämmen, wie vom Mieter verlangt wird.
Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn diese die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllt. Dazu genügt in der Regel schon eine wenige Zentimeter starke Dämmschicht, die sich auch im Dach befinden kann.
Zum Dämmen sind Sie demnach verpflichtet, wenn:
Anstelle der obersten Geschossdecke können Sie auch das darüber liegende Dach dämmen, um die Anforderungen zu erfüllen. Sind Sie unsicher oder benötigen Sie eine verbindliche Stellungnahme, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.