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Expertenrat

Muss ich den Dachboden im vermieteten Haus dämmen?

Frage von Ulrike S. am 17.11.2021 

Ich benötige eine Auskunft darüber, ob ich verpflichtet bin, den Dachboden zu dämmen, wie vom Mieter verlangt wird.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn diese die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllt. Dazu genügt in der Regel schon eine wenige Zentimeter starke Dämmschicht, die sich auch im Dach befinden kann.

Zum Dämmen sind Sie demnach verpflichtet, wenn:


  • die Decke beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum frei zugänglich ist (§ 3 GEG)
  • weder Decke noch Dach bereits gedämmt sind (§ 47 Abs. 1 GEG)

Anstelle der obersten Geschossdecke können Sie auch das darüber liegende Dach dämmen, um die Anforderungen zu erfüllen. Sind Sie unsicher oder benötigen Sie eine verbindliche Stellungnahme, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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