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Expertenrat

Gilt die Pflicht zur Dachbodendämmung, wenn ich eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus gekauft habe?

Frage von Björn N. am 28.11.2022 

Ich wollte mal fragen, habe mir in einem Haus, wo zwei Wohnungen drin sind, eine gekauft. Keller, Garten und Dachboden gehören mir anteilig zu 50 Prozent. Jetzt meine Frage: Muss ich den Dachboden dämmen? Und wenn ja, muss ich die Kosten alleine tragen? Meine Nachbarn wohnen da schon sehr lange drin, seit den 60ern oder so.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass die Pflicht zur Dachbodendämmung in Ihrem Fall nicht greift. Denn in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) heißt es: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen." Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie von der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

Darüber hinaus ist die Pflicht auch nur dann zu erfüllen, wenn die oberste Geschossdecke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz (hier genügen wenige Zentimeter Dämmung) nicht erfüllt oder das Dach noch nicht gedämmt ist. Erfüllen Sie die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht und es gibt auch keine Dachdämmung, ist die Maßnahme zu empfehlen. Denn Sie lässt sich einfach sowie günstig umsetzen und sorgt in aller Regel für spürbare Energieeinsparungen.

Mehr dazu lesen Sie in unserer Rubrik "Dachbodendämmung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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