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Expertenrat

Ist eine Dachdämmung nach EnEV bei einer Dachsanierung eines Schieferdaches nach Hagelschaden Pflicht?

Frage von Franz-Josef O. am 14.03.2014 

Ein Schieferdach ist durch einen Hagelschaden zerstört und muss erneuert werden. Muss das Dach nach EnEV gedämmt werden? Wenn ja, übernimmt die Versicherung diese zusätzlichen Kosten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Steildach muss dann die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, wenn die Dachhaut komplett ersetzt oder neu aufgebaut wird. Nachlesen können Sie diese Auslegung der EnEV auch beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Das BBSR erklärt, dass die EnEV erst greift, wenn Lattung, ggf. vorhandene Dachabdichtung und ggf. vorhandene Schalungen erneuert werden, weil sonst eine erneute Dachdämmung nicht wirtschaftlich ist.


Welche Kosten bei der Dachsanierung von Ihrer Versicherung übernommen werden, können wir Ihnen leider nicht sagen. Das müssen Sie mir Ihrer Versicherung klären. Auf jeden Fall können Sie für die Dachsanierung / Dachdämmung aber Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW vergibt für die Dachdämmung eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits (Programmnummer 152) oder als Zuschuss (Programmnummer 430). Wie hoch die Förderung ausfällt und was es dabei zu beachten gibt, können Sie im Experten-Tipp Förderung für die Dachdämmung nachlesen.


Bitte beachten Sie: In beiden Fällen muss die Förderung vor der Sanierung beantragt werden! Wenn Sie die Zuschuss-Variante wählen, können Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Energieberater direkt online bei der KfW stellen, den Antrag auf einen zinsgünstigen Kredit stellen Sie über Ihre Hausbank.


Mehr Informationen zum Thema Dachdämmung finden Sie unserer Rubrik “Dachdämmung“. Kostenlose Prospekte und Broschüren zu Dachsanierung und Dachdämmung können Sie im Prospektkiosk bestellen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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