Ich will ein Haus aus dem Jahr 1965 mit Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss kaufen. Das Dach ist noch im Originalzustand und die Außenwände wurden isoliert. Das Haus soll vermietet werden. Muss ich nun das Dach dämmen? Gibt es dabei eine Frist, bis zu der das Dach gedämmt werden muss?
Nach §10 Absatz 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gilt, dass Eigentümer von Wohngebäuden Decken zu unbeheizten Dachräumen oder das Dach selbst dämmen müssen, wenn diese die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht erfüllen. Neben dem Wärmeschutz im Winter geht es dabei auch um einen ausreichenden Hitzeschutz im Sommer.
Die Anforderungen der DIN gelten als erfüllt, wenn Decke oder Dach einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,9 m²K/W aufweisen. Bei einer Dämmung der Wärmeleitgruppe 040 (üblich für Minaralwolle) reicht dabei schon eine vorhandene Dämmstärke von etwa 4 Zentimetern.
Ist dies nicht der Fall, gilt die Pflicht zum Dämmen nur, wenn die notwendigen Aufwendungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch eintretende Einsparungen erwirtschaftet werden. Ob das der Fall ist, kann nur ein Energieberater vor Ort beurteilen. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche.
Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gilt die Pflicht zur Dachdämmung sofort.