Muss in einem eingeschossigen Haus aus dem Jahr 2017 mit Walmdach grundsätzlich auch das Dach gedämmt werden, wenn schon die Decke gedämmt wurde? Das Dach hat kein Fenster und der Dachboden ist nur Lagerraum (kein Wohnraum). Wenn nein, empfehlen Sie das Dach dennoch zu dämmen?
In Bezug auf den Wärmeschutz nach oben schreibt die aktuell gültige Energieeinsparverordnung in Ihrem Fall allein die Dämmung der Geschossdecke vor.
Bei einem nicht beheizten Dach ist eine zusätzliche Dämmung der Dachflächen nicht nötig. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Geschossdeckendämmung stark genug sein muss. Bei einem Neubau aus dem Jahre 2016/ 2017 kann man allerdings davon ausgehen, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten wurden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Dachbodendämmung".