Entspricht eine 140er Aufsparrendämmung mit 032 WLG im Neubau den Anforderungen?
Geht es um einen Neubau, fordert die Energieeinsparverordnung eine hohe energetische Qualität des gesamten Gebäudes. Dabei legt die Verordnung unter anderem Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust fest. Letzterer bezieht sich auf alle Außenbauteile des Gebäudes und darf für freistehende Wohnhäuser mit einer Nutzfläche von bis zu 350 Quadratmeter 0,40 W/m²K betragen. Der Wert schließt die U-Werte aller Bauteile ein, für die es im Einzelnen keine definierten Anforderungen gibt. Eine Orientierung bietet aber das in der EnEV enthaltene Referenzgebäude. In diesem erreicht das Dach einen U-Wert von 0,20 W/m²K. Mit der von Ihnen beschriebenen Dämmstärke erreichen Sie einen U-Wert von 0,22 W/m²K oder besser. Ob das Haus den EnEV-Anforderungen entspricht, zeigt ein EnEV-Nachweis. Dieser ist bei jedem neu zu errichtenden Gebäude auszustellen.