Ich möchte einen Bungalow erwerben und benötige eine Info bezüglich der Dachdämmung: Das Haus wurde 1965 erbaut, das Dach mit 2 × 2,5 cm Kork gedämmt und seit Erbauung wahrscheinlich 2 × neu mit Bitumenbahnen erneuert. Muss ich, wenn ich das Haus kaufe, innerhalb von 2 Jahren das Dach energetisch erneuern und dämmen? Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich hier? Das Dach ist ca. 90 qm.
Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, müssen Sie diesen allerdings dämmen. Das ist einfach sowie günstig und lässt sich auch in Eigenregie erledigen. Alternativ können Sie das Dach dämmen lassen. Erfüllt diese die technischen Vorschriften zum Mindestwärmeschutz (trifft hier aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu), entfällt die Pflicht zur Dachbodendämmung.
Weitere Informationen zu Nachrüstpflichten geben wir im Beitrag "Nach Hauskauf oder Erbe: Nachrüstpflichten aus dem GEG".
Da die Dämmung nur sehr dünn ist, empfiehlt sich die Dämmung des Daches aus energetischen Gründen. Sie können dadurch Geld sparen und den Wohnkomfort erhöhen. Wie sich die Dachdämmung umsetzen lässt, hängt vom Aufbau und von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wir empfehlen daher die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region.
Übrigens: Erreichen Sie mit der Dachdämmung einen sehr guten Wärmeschutz, bekommen Sie auch eine Förderung für die Dämmung der Dachflächen. Alternativ gibt es auch eine Förderung für die Dachbodendämmung. Wie Sie diese richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.