Wir haben Interesse am Kauf einer Immobilie (Einfamilienhaus, Bungalow mit als Wohnraum genutztem Dachboden), für die im Energieausweis steht:
Der Dämmzustand des Gebäudes entspricht mindestens der WSVO 1995.
Wir haben gelesen, dass eine Dämmung des Daches oder der Decke zum Dachgeschoss bei Hauskauf notwendig sei. Woran erkennen wir, ob dies notwendig ist?
Das Dach ist grundsätzlich nur dann zu dämmen, wenn Sie dieses bei einer Sanierung auch verändern. Dazu müssen Sie auf mehr als 10 Prozent der Fläche:
Die Dämmung der Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum zählt zu den Nachrüstpflichten der EnEV. Allerdings auch nur dann, wenn diese frei zungänglich und noch nicht gedämmt ist. Für eine Befreiung genügt hier der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 an Geschossdecke oder Dach. Dazu genügt in der Regel schon eine Dämmstärke von etwa 4 Zentimetern. Der Dämmstandard nach WSVO 1995 sollte besser sein. Sind Sie sich unsicher, sorgt ein Energieberater aus Ihrer Region für Gewissheit.