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Expertenrat

Wir haben vor ein bestehendes Haus zu kaufen. Müssen wir Dach und Geschossdecke dämmen?

Frage von Lisa M. am 30.08.2018 

Wir haben Interesse am Kauf einer Immobilie (Einfamilienhaus, Bungalow mit als Wohnraum genutztem Dachboden), für die im Energieausweis steht:
Der Dämmzustand des Gebäudes entspricht mindestens der WSVO 1995.

Wir haben gelesen, dass eine Dämmung des Daches oder der Decke zum Dachgeschoss bei Hauskauf notwendig sei. Woran erkennen wir, ob dies notwendig ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Dach ist grundsätzlich nur dann zu dämmen, wenn Sie dieses bei einer Sanierung auch verändern. Dazu müssen Sie auf mehr als 10 Prozent der Fläche:


  • die Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzen oder neu aufbauen 
  • eine Abdichtung, die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzen (betrifft Flachdächer)

Die Dämmung der Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum zählt zu den Nachrüstpflichten der EnEV. Allerdings auch nur dann, wenn diese frei zungänglich und noch nicht gedämmt ist. Für eine Befreiung genügt hier der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 an Geschossdecke oder Dach. Dazu genügt in der Regel schon eine Dämmstärke von etwa 4 Zentimetern. Der Dämmstandard nach WSVO 1995 sollte besser sein. Sind Sie sich unsicher, sorgt ein Energieberater aus Ihrer Region für Gewissheit.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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