Bitte teilen Sie mir mit, ob für die in der Anlage Dachsanierung nach einem Hagelschaden die EnEV eingehalten werden muss?
Falls eine Dämmung nach der EnEV erforderlich ist: Wie muss diese erfolgen? Was ist dabei zu beachten?
Daten des Sanierungsobjekts:
6-Familienhaus
Dachneigung 30°
Baujahr 1993
Aktuell-Dämmung: Zwischensparrendämmung aus Glaswolle WLG045 mit einer Dicke von 140 mm dadurch dürfte sich ein Wärmedämmwert von U=0,34 W/m2K ergeben! Vorgeschriebene Dämmung U<0,24W/m2K?
Grundsätzlich gelten die Anforderungen der EnEV auch bei einer Dachsanierung auf Grund eines Hagelschadens und zwar immer dann, wenn Lattung und Dacheindeckung erneuert werden.
Ausnahmen gibt es nur, wenn weniger als 10 Prozent der Dachfläche von der Sanierung betroffen sind, wenn ausschließlich die Dacheindeckung erneuert wird oder aber wenn die Dachflächen unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind, was bei einem Baujahr 1993 der Fall sein dürfte. Deshalb greift in Ihrem Fall die EnEV nicht.