Das Dach muss saniert werden. Die Dachschräge beginnt bereits im bewohnten 1. OG. Der Speicher ist ungedämmt. Die Sparren sind nur 11,5 cm tief. Darf ich im 1. OG von außen nur eine Ziwschensparrendämmung anbringen lassen? Beim Speicher würde ich die Sparren zusätzlich auf 16 cm innen aufdoppeln.
Wenn Sie bei der Dachsanierung die Dacheindeckung einschließlich darunter liegender Lattung und Verschalung neu aufbauen, greifen die Anforderungen der EnEV. Dabei muss die Dämmung grundsätzlich so stark sein, dass Sie einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen. Ist die maximal mögliche Dämmstärke der Zwischensparrendämmung technisch begrenzt, gibt es hier allerdings eine Ausnahme. Denn dann gelten die Anforderungen auch dann als erfüllt, wenn Sie die höchstmögliche Dämmschichtdicke einbauen. Die Wärmeleitgruppe der Dämmung muss dabei mindestens 035 betragen. (Siehe EnEV 2014 § 9 i. V.m. Anlage 3 Absatz 4).
Die Umsetzung der EnEV ist Ländersache und die Bundesländer können mit den Anforderungen unterschiedlich umgehen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt mit der entsprechenden EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland abzustimmen.